[img]
[img] [img]
Pommersche Evangelische Kirche
Reformator Johannes Bugenhagen (1485 - 1558) - Gedenken 2008

Pommersche Kirche errichtet die "Johannes-Bugenhagen-Stiftung"

Der Zweck

Durch die Johannes-Bugenhagen-Stiftung sollen Seelsorge und Verkündigung, Unterweisung und Mission durch neue Formen, und befristete Projekte - etwa die Erweiterung von eingeschränkten Pfarrstellen für zusätzliche Aufgaben - in der Pommerschen Evangelischen Kirche gefördert werden. Stiftungssatzung (85 KB)

 

Die Stiftung

Die Stiftung weiß sich dem Vermächtnis des pommerschen Reformators verpflichtet und will in seinem Sinn dazu beitragen, dass die frohe Botschaft des Evangeliums viele Menschen erreicht. Das Erbe des „Doktor Pomeranus“ soll dem evangelischen Pommern unter den heutigen Bedingungen neue Lebenskraft verleihen. Das Stiftungsgeschäft wurde am 18. April 2008 im Niederdeutschen Bibelzentrum Barth vollzogen.

 

Zustiftungen

Zur Förderung des kirchlichen Lebens von Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen sind weitere Körperschaften, juristische und natürliche Personen zur Zustiftung eingeladen.

 

Zweckgebundene Zustiftungen

Mit der Stiftung ist es auch möglich, dass Zustiftungen für bestimmte Projekte oder Gemeinden erfolgen können und die Erträge dann zweckbestimmt verwendet werden. Damit muss nicht der aufwendige Weg der Errichtung einer eigenen Stiftung gegangen werden. So kann unter dem Dach der Bugenhagen-Stiftung, aber unter eigenem Namen, ein spezieller Förderzweck bedacht werden.

 

Das Stiftungsvermögen

Die Stiftung ist zu Beginn aus Mitteln der Landeskirche und der Gemeinden errichtet worden. Danach sollen weitere Stifterinnen und Stifter zur Zustiftung eingeladen werden.

 

Steuerliche Aspekte

Spenden an eine gemeinnützige Stiftung, die steuerbegünstigte Zwecke fördert, sind bis zu 20% der gesamten Einkünfte des Spenders oder der Spenderin als Sonderausgaben abzugsfähig. Zustiftungen, also Spenden in den Vermögensgrundstock einer Stiftung, können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1 Mio € abgezogen werden.

 

Kuratorium und Stiftungsvorstand

Das Kuratorium besteht aus vier von den Kreissynoden und vier von der Landessynode zu wählenden Personen. Zusätzlich können drei weitere Mitglieder berufen werden.

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Vorsitzender ist der pommersche Bischof.

 

Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit

Bahnhofstraße 35/36

17489 Greifswald

Tel.: + 49 3834 554-785

bischof@pek.de

www.kirche-mv.de