Pommersche Kirche errichtet die "Johannes-Bugenhagen-Stiftung"
Barth (pek). Im Niederdeutschen Bibelzentrum Barth wurde am 18. April 2008 die „Johannes-Bugenhagen-Stiftung“ errichtet. Die Stiftung soll der Förderung von Seelsorge und Verkündigung, Unterweisung und Mission durch neue Formen und befristete Projekte dienen.
![]() Unter den wachsamen Augen von Johannes Bugenhagen unterschreibt Christoph Ehricht die Stiftungsurkunde |
Dazu hatte der Greifswalder Oberkonsistorialrat Christoph Ehricht das Stiftungsgeschäft – also die rechtsverbindliche Widmung des Stiftungsvermögens – vollzogen. Dies war auch der Beginn des dreitägigen Symposions über den pommerschen Reformator Johannes Bugenhagen dessen 450. Todestag sich am 20. April jährt.
Die „Johannes-Bugenhagen-Stiftung“ ist zu Beginn mit 1 Mio Euro aus Mitteln der Kirchengemeinden und der Landeskirche ausgestattet. Weitere Körperschaften, juristische und natürliche Personen sind zur Zustiftung eingeladen.
Mit der Stiftung ist es auch möglich, dass Zustiftungen für bestimmte Projekte oder Gemeinden erfolgen können und die Erträge dann zweckbestimmt verwendet werden. Damit muss nicht der aufwendige Weg der Errichtung einer eigenen Stiftung gegangen werden. So kann unter dem Dach der Bugenhagen-Stiftung, aber unter eigenem Namen, ein spezieller Förderzweck bedacht werden.
Der pommersche Reformator Johannes Bugenhagen wurde 1485 auf der Nachbarinsel Usedoms in Wollin geboren und wurde später in Wittenberg Freund, Beichtvater und enger Mitarbeiter Martin Luthers.
Neben der Bibelauslegung widmete er sich besonders dem kirchenordnenden Handeln und schuf u.a. die Kirchenordnungen von Braunschweig, Hamburg, Lübeck und Dänemark.
Auch in seinem Heimatland Pommern gab er der Reformation durch die Kirchenordnung von 1535 Form und Gestalt. Bugenhagen starb 1558. Sein Grab befindet sich in der Stadtkirche zu Wittenberg.
Der Zweck
Durch die Johannes-Bugenhagen-Stiftung sollen Seelsorge und Verkündigung, Unterweisung und Mission durch neue Formen, und befristete Projekte - etwa die Erweiterung von eingeschränkten Pfarrstellen für zusätzliche Aufgaben - in der Pommerschen Evangelischen Kirche gefördert werden. Stiftungssatzung (85 KB)
Die Stiftung
Die Stiftung weiß sich dem Vermächtnis des pommerschen Reformators verpflichtet und will in seinem Sinn dazu beitragen, dass die frohe Botschaft des Evangeliums viele Menschen erreicht. Das Erbe des „Doktor Pomeranus“ soll dem evangelischen Pommern unter den heutigen Bedingungen neue Lebenskraft verleihen. Das Stiftungsgeschäft wurde am 18. April 2008 im Niederdeutschen Bibelzentrum Barth vollzogen.
Zustiftungen
Zur Förderung des kirchlichen Lebens von Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen sind weitere Körperschaften, juristische und natürliche Personen zur Zustiftung eingeladen.
Zweckgebundene Zustiftungen
Mit der Stiftung ist es auch möglich, dass Zustiftungen für bestimmte Projekte oder Gemeinden erfolgen können und die Erträge dann zweckbestimmt verwendet werden. Damit muss nicht der aufwendige Weg der Errichtung einer eigenen Stiftung gegangen werden. So kann unter dem Dach der Bugenhagen-Stiftung, aber unter eigenem Namen, ein spezieller Förderzweck bedacht werden.
Das Stiftungsvermögen
Die Stiftung ist zu Beginn aus Mitteln der Landeskirche und der Gemeinden errichtet worden. Danach sollen weitere Stifterinnen und Stifter zur Zustiftung eingeladen werden.
Steuerliche Aspekte
Spenden an eine gemeinnützige Stiftung, die steuerbegünstigte Zwecke fördert, sind bis zu 20% der gesamten Einkünfte des Spenders oder der Spenderin als Sonderausgaben abzugsfähig. Zustiftungen, also Spenden in den Vermögensgrundstock einer Stiftung, können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1 Mio € abgezogen werden.
Kuratorium und Stiftungsvorstand
Das Kuratorium besteht aus vier von den Kreissynoden und vier von der Landessynode zu wählenden Personen. Zusätzlich können drei weitere Mitglieder berufen werden.
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Vorsitzender ist der pommersche Bischof.
Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit
Bahnhofstraße 35/36
17489 Greifswald
Tel.: + 49 3834 554-785
bischof@pek.de
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