Reformator Pommerns
![]() Fürstliches Schloß in Wolgast |
Im November 1534 erreichte Bugenhagen, der sich im Zuge einer Visitation in Belzig aufhielt, die Bitte aus Pommern, zum Landtag nach Treptow a.d. Rega zu kommen und dort an den Verhandlungen zur Einführung der Reformation teilzunehmen.
Die Verhandlungen in Treptow führten trotz einiger Widerstände zum Erfolg. Bugenhagen stand in Pommern in gewisser Weise vor einer neuen Variante seiner kirchenordnenden Tätigkeit. Bisher war es ausschließlich um die Gestaltung und Ordnung kirchlichen Lebens in Städten gegangen, jetzt waren die Verhältnisse eines ausgedehnten, von Fürsten regierten Territoriums mit einer Fülle verschiedener lokaler Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Durch die schon bald in Wittenberg im Druck erschienene Kirchenordnung Pommerns schuf Bugenhagen dann die Grundlagen für die künftige Gestaltung kirchlichen Lebens im Herzogtum. Das vor allem mit dem Adel strittige Problem der Klöster und Stifter sowie ihrer Insassen behandelte der Pomeranus in einer eigenen Ordnung, die gleichfalls in Wittenberg gedruckt wurde.
![]() Pommersche Kirchenordnung |
Bis Anfang Januar 1535 war Johannes Bugenhagen durch diese Arbeit voll in Anspruch genommen. Dann aber wandte er sich der nächsten Aufgabe zu: den Visitationen in den beiden Teilen des Herzogtums.
Eine sich ergebende Verzögerung im Ablauf der ersten Visitationen nutzend, begab er sich im Februar/März 1535 nach Greifenberg, um dort seine Verwandtschaft - die Familie seiner Schwester Katharina - zu besuchen. Der zunächst rein private Besuch weitete sich zu einer intensiven geistlichen Tätigkeit mit täglichen Predigten aus und führte schließlich zu einer vorläufigen Neuordnung der dortigen kirchlichen Verhältnisse.
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